AGB
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen "Kandidaten"
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen "Unternehmen"
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen "Personaldienstleister"
Allgemeine Geschäftsbedingungen "Kandidaten"
1. Geltungsbereich
2. Registrierung und Profil
3. Nutzung von candidatis
4. Beendigung der Geschäftsbeziehung
5. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
6. Anwendbares Recht und Sprache
7. Datenschutz - Verantwortliche Stelle für die Datenanwendung
8. Verarbeitung und Speicherung von Daten
9. Zugänglichmachen von Daten
10. Zweck der Datenanwendung
11. Rechte der Kandidaten
Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingunge "Kandidaten“ gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Verbrauchern (folgend „Kandidaten“) und der candidatis GmbH (folgend „candidatis“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen nach Ablauf von 4 Wochen ab schriftlicher Verständigung des Kandidaten Rechtsgültigkeit für die gesamte Geschäftsbeziehung, sofern der Kandidat bis dahin nicht schriftlich widerspricht.
Registrierung und Profil
- Die Registrierung auf candidatis ist für Kandidaten kostenlos und bietet die Nutzung des Funktionsumfangs des Kandidatenportals, der für Kandidaten zugänglich ist.
- Ein Anspruch auf Registrierung und die Erstellung eines Profils besteht nicht.
- Der Kandidat hat bei der Registrierung ein Passwort festzulegen. Er ist zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet und kann dieses jederzeit ändern.
- Die Registrierung erfolgt durch eine Authentifizierung der angegebenen Emailadresse des Kandidaten. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kandidat ein persönliches Profil einrichten. Die Entscheidung welche Daten in das Profil eingetragen bzw. hochgeladen werden, trägt einzig und alleine der Kandidat. Der Kandidat kann in seinen Privatsphäreeinstellungen festlegen, ob seine Daten für Arbeitgeber und Personaldienstleister offen einsehbar oder anonymisiert einsehbar sind
candidatis hat jederzeit und ohne Angabe von Gründen, aber insbesondere
- bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei Registrierung,
- bei mutmaßlichem oder erkennbarem Missbrauch der Website,
- bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die zur Registrierung eingegeben werden,
- bei Beschädigung oder Beeinträchtigung für Funktionsfähigkeit der Website,- bei langer Inaktivität des Kandidaten und,
- bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die AGB
das Recht, das Profil bzw. die Inhalte des Kandidaten von der Webseite zu entfernen.
-
Kandidaten können von Arbeitgebern und Personaldienstleistern entsprechend Ihrer Privatsphäreeinstellungen kontaktiert werden.
Kandidaten sind nicht verpflichtet auf Nachrichten von Arbeitgebern und Personaldienstleistern zu reagieren. - Kandidaten sind jederzeit berechtigt, ihr Profil, oder Teile der Inhalte Ihres Profils zu ändern oder zu löschen. Bei einer Löschung verpflichtet sich candidatis sämtliche Daten des Kandidaten zu löschen.
Nutzung von candidatis
- Dem Kandidaten ist es verboten unvollständige, falsche oder irreführende Informationen im Profil einzugeben.
- Handlungsweisen, die die Netzwerk- oder Systemsicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Einschleusen von Computerviren, Trojanern oder anderen schädlichen Mechanismen) sind verboten und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Beendigung der Geschäftsbeziehung
- Die Geschäftsverbindung, oder einzelne Teile davon, können sowohl vom Kandidaten als auch von candidatis zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden.
Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
- candidatis schließt jegliche Gewährleistung aus (unentgeltliches Vertragsverhältnis). Dies betrifft insbesondere den Ausschluss der Gewährleistung betreffend eine fehlerfreie und ununterbrochene Nutzung der Dienstleistungen und Inhalte von candidatis. candidatis haftet nicht für Fehler, die nicht unmittelbar im Einflussbereich von candidatis liegen. Solche Fehlfunktionen liegen insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung durch den Kandidaten, ungeeigneter Soft- und/oder Hardware des Kandidaten oder Ausfällen des Kommunikationsnetzes vor.
- candidatis haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und ähnliche Arbeiten, welche die Benutzung des Kandidatenportals beeinträchtigen können, werden von candidatis, soweit dies möglich ist, vorab online angekündigt und so vorgenommen, dass Ausfallzeiten nicht auftreten. Bei Unterbrechungen - aus welchen Gründen immer - können Ansprüche gegen candidatis nicht gestellt werden.
- candidatis übernimmt keine Haftung für die – wie auch immer gearteten – Folgen und etwaige Kosten, die einem Kandidaten durch die Registrierung und die Erstellung eines Profils bei candidatis gegenüber und aufgrund Dritter entstehen können, insbesondere nicht für Prozesskosten, rechtliche Beratung und entgangene Einkünfte. Dies gilt insbesondere für Auswirkungen (wie z.B.: Kündigung durch den Arbeitgeber) auf das momentane Arbeitsverhältnis des Kandidaten.
- candidatis ist an einem eventuell zustande kommenden Vertrag zwischen Kandidaten und Arbeitgebern bzw. Kandidaten und Personaldienstleistern nicht beteiligt und ist daher kein Vertragspartner. Haftungsansprüche gegen candidatis, im Zusammenhang mit Verträgen die unter Kandidaten und Arbeitgebern bzw. unter Kandidaten und Personaldienstleistern geschlossen werden, sind ausgeschlossen.
- candidatis ist nicht dazu verpflichtet die Inhalte von Kandidatenprofilen auf Ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Gesetzeskonformität zu überprüfen. Für, auf dem Kandidatenprofil veröffentlichte Inhalte, haftet einzig und alleine der Kandidat.
- Alle vom Kandidaten auf candidatis veröffentlichten Inhalte wie Daten, Software, Grafiken, Musik, Videos, Sound, Text, Fotos, Videos, Nachrichten, Anzeigen, und andere Materialien, unterliegen allein der Verantwortlichkeit des Urhebers dieser Inhalte. Der Kandidat ist alleine für die Wahrung der Rechte Dritter (Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, etc.) an von Ihm veröffentlichten Inhalten verantwortlich und hält candidatis im Falle eines schuldhaften Verhaltens gegenüber Dritten schad- und klaglos
Anwendbares Recht und Sprache
- Für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen candidatis und dem Kandidaten gilt slowakisches Recht als vereinbart.
- Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Bewerber maßgebliche Sprache ist Deutsch.
Datenschutz - Verantwortliche Stelle für die Datenanwendung
- Verantwortliche Stelle für die Datenanwendung ist die candidatis GmbH (nachfolgend „candidatis“). candidatis bestellt einen Datenschutzbeauftragten, siehe Impressum.
- Weiterführende Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen.
Verarbeitung und Speicherung von Daten
- candidatis speichert und verarbeitet personenbezogene und sonstige Informationen, die candidatis vom Kandidaten zur Verfügung gestellt werden.
- Weiterführende Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen.
Zugänglichmachen von Daten
- candidatis ermöglicht Dritten (Arbeitgebern und Personaldienstleistern) gegen Entgelt Zugang zum Kandidatenportal und somit Zugriff auf die erhobenen und gespeicherten Daten der Kandidaten. In Kandidatenprofilen veröffentlichte Daten können je nach Privatsphäreeinstellung der Kandidaten von Dritten genutzt und gespeichert werden. Eine Nutzung der Daten durch Arbeitgeber für andere Zwecke als der Besetzung einer internen vakanten Stelle ist nicht gestattet. Eine Nutzung der Daten durch Personaldienstleister für andere Zwecke als der Besetzung einer vakanten Stelle eines Kunden des Personaldienstleisters ist nicht gestattet.
Zweck der Datenanwendung
- Zweck der automationsunterstützen Datenanwendung ist die Vermittlung von Kontakt- und sonstigen Daten zwischen Kandidaten, Arbeitgebern und Personaldienstleistern.
Rechte der Kandidaten
- Kandidaten haben das Recht sich jederzeit an candidatis zu wenden um Auskunft, Richtigstellung und Löschung der verarbeiteten Daten zu verlangen. Diese Begehren sind schriftlich an den Datenschutzbeauftragten von candidatis (siehe Impressum) zu richten. Nach Löschung des Accounts durch den Kandidaten ist candidatis zur umgehenden Löschung der Daten des Kandidaten verpflichtet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen "Unternehmen"
1. Geltungsbereich
2. Rechte und Pflichten
3. Geheimhaltung und Verwendung der Bewerberdaten
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
5. Beendigung der Geschäftsbeziehung
6. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
8. Schlussbestimmungen
Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Arbeitgeber“ gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (folgend „Arbeitgeber“) und der candidatis GmbH (folgend „candidatis“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen nach Ablauf von 4 Wochen ab schriftlicher Verständigung des Arbeitgebers Rechtsgültigkeit für die gesamte Geschäftsbeziehung, sofern der Arbeitgeber bis dahin nicht schriftlich widerspricht.
Rechte und Pflichten
- candidatis bietet Arbeitgebern gegen Vergütung passwortgeschützten Zugriff auf die Datenbank des Kandidatenportals, in der sämtliche, auf candidatis selbstständig von Kandidaten registrierte Profile, und von Personaldienstleistern angelieferte Profile enthalten sind. In diesem Zusammenhang bedarf es des Abschlusses eines Zugangsvertrages zwischen candidatis und dem Arbeitgeber. Der Vertrag zur Berechtigung der Nutzung des Kandidatenportals durch den Arbeitgeber kommt zustande, wenn candidatis den Antrag schriftlich bestätigt.
- Der Arbeitgeber erhält nach Zustandekommen des Vertrages im Rahmen des vereinbarten Umfangs Zugriff auf die Datenbank. Der Zugriff ist grundsätzlich zeitlich befristet. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt keine automatische Verlängerung des Vertrages.
- candidatis behält sich vor einen Antrag auf Zugang zum Kandidatenportal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Der Arbeitgeber erhält ehest baldig nach Zustandekommen des Zugangsvertrages seine Zugangsdaten. Der Arbeitgeber hat für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten Sorge zu tragen und sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Das Passwort kann jederzeit vom Arbeitgeber geändert werden und darf nur Personen zugänglich gemacht werden, die befugt sind im Namen des Arbeitgebers und auf dessen Rechnung zu handeln. Der Arbeitgeber ist für jede unter seinem Zugang getätigte Handlung alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Zugangsdaten des Arbeitgebers Dritten zugänglich gemacht werden. Der Arbeitgeber hält candidatis im Falle eines Verlusts der Zugangsdaten und bei einer von ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte, schad- und klaglos, und haftet für sämtliche daraus resultierenden Schäden, einschließlich Prozesskosten und Kosten für Rechtsberatung.
- Arbeitgeber die bei der Suche nach Kandidaten in der Datenbank Profile aufrufen, sind für die Profilinhaber unsichtbar. In der Übersicht seines Profils erhält der Inhaber lediglich die Information wie viele Arbeitgeber und Personaldienstleister sein Profil betrachtet haben.
- Besteht laut Zugangsvertrag ein Recht auf die Nutzung eines Unternehmensprofils, ist der Arbeitgeber für die inhaltliche und graphische Gestaltung seines Profils verantwortlich. Bei einer Selbsteingabe eines Unternehmensprofils durch den Arbeitgeber wird das Unternehmensprofil sofort auf candidatis veröffentlicht. candidatits behält sich das Recht vor das Profil jederzeit zu löschen, sofern inhaltlich oder optisch gegen geltende gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, oder die Veröffentlichung für candidatis aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
- candidatis ist nicht dazu verpflichtet die Inhalte veröffentlichter Unternehmensprofile auf Ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Gesetzeskonformität zu überprüfen. Für auf dem Unternehmensprofil veröffentlichte Inhalte haftet einzig und alleine der Arbeitgeber.
- Im Falle der Verletzung der Rechte Dritter durch die Veröffentlichung von Inhalten auf dem Unternehmensprofil des Arbeitgebers, hält der Arbeitgeber candidatis im vollen Umfang schad- und klaglos.
- candidatis ist nicht verpflichtet das vom Arbeitgeber erstellte Unternehmensprofil nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
- candidatis ermöglicht dem Arbeitgeber jederzeitige Änderungen an seinem Unternehmensprofil selbstständig vornehmen zu können.
- candidatis gewährt dem Arbeitgeber die Möglichkeit die Leistungen auf candidatis im vertraglich festgelegten Rahmen diskret zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere, dass auf candidatis nicht ersichtlich ist, welcher Arbeitgeber momentan aktiv nach Kandidaten sucht.
- Der Arbeitgeber gewährt candidatis im Falle der Nutzung eines Unternehmensprofils für die Dauer der Vertragslaufzeit das Recht, ihn in jedweder Form gegenüber Dritten unter Verwendung aktueller Firmenlogos öffentlich für werbliche Zwecke benennen zu dürfen.
Geheimhaltung und Verwendung der Bewerberdaten
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle Daten der Kandidaten, die ihm durch die Nutzung von candidatis zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt ab Vertragsabschluss und bleibt darüber hinaus auch nach Beendigung des Vertrages sowie der Geschäftsbeziehung aufrecht.
- Die Verwendung von Daten von Kandidaten bzw. die Kontaktaufnahme mit Kandidaten ist ausschließlich zum Zweck der Besetzung vakanter Stellen des Arbeitgebers erlaubt. Die Versendung von Nachrichten an Kandidaten ist unzulässig, soweit werbliche, unlautere, unsittliche oder anstößige Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten oder Rechtsvorschriften vorliegt, oder candidatis eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. candidatis ist in diesem Fall berechtigt den Zugriff des Arbeitgebers zu sperren.
- Der Arbeitgeber stimmt zu, sämtliche datenschutz- und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und candidatis schad- und klaglos zu halten, sollten Ansprüche Dritter wegen Rechtsverstößen des Arbeitgebers gegen candidatis geltend gemacht werden.
Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
- Die auf candidatis veröffentlichten Preise sind Richtwerte. Maßgeblich für das Zustandekommen eines Zugangsvertrages sind ausschließlich die mit dem Arbeitgeber individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich immer netto, also exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich, unmittelbar nach Zustandekommen eines Zugangsvertrags. Der Rechnungsbetrag ist mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
- Zahlungen an candidatis haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zeitpunkt der Gutschrift des gesamten Rechnungsbetrages, auf dem von candidatis namhaft gemachten Konto.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist candidatis berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Eventuell eingeräumte Rabatte verfallen im Falle eines Zahlungsverzugs. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Arbeitgeber ferner verpflichtet sämtliche Kosten, die mit der Einbringung des fälligen Rechnungsbetrages direkt und indirekt zusammenhängen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckendsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, sowie Gebühren von Inkassobüros und Anwaltskosten die candidatis entstehen, zu tragen.
- Gegen candidatis geltend gemachte Ansprüche berechtigen den Arbeitgeber nicht, vertraglich geregelte Zahlungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber candidatis oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Arbeitgeber ist dezidiert ausgeschlossen und unzulässig. candidatis hat das Recht bei Aufträgen oder Folgeaufträgen eine Vorauszahlung zur Bedingung einer Leistungserbringung zu machen.
Beendigung der Geschäftsbeziehung
- Abgeschlossene Zugangsverträge erlöschen mit dem Ende der Vertragslaufzeit und werden somit nicht automatisch verlängert.
- Bei vorliegen eines wichtigen Grundes ist es den Vertragsparteien möglich die Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung und jederzeit zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn der Arbeitgeber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von canididatis verstößt, sowie die Beendigung der Geschäftstätigkeit.
- Eine Rückerstattung des vertraglich festgelegten Zahlungsbetrages ist nur möglich, wen auf Seiten von candidatis ein wichtiger Grund vorliegt, der den Arbeitgeber berechtigt, mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
- candidatis übernimmt aufgrund der vertraglich vereinbarten Leistung keine Zusicherung oder Haftung für das Zustandekommen eines Kontakts oder Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und Kandidaten. Weiters übernimmt candidatis keine Haftung dafür, dass sich im Kandidatenportal Kandidaten befinden, die den vom Arbeitgeber gewünschten Kriterien für ein Arbeits- oder Dienstverhältnis entsprechen.
- candidatis übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Gesetzteskonformität der von Dritten veröffentlichten Daten innerhalb des Kandidatenportals. Dies gilt insbesondere für Daten, die in Kandidatenprofilen von „freien Kandidaten“ und in solchen, die von Personaldienstleisten angeliefert werden, angegeben sind. Ansprüche gegen candidatis aufgrund falscher Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Das Recht auf eine Antwort eines kontaktierten Kandidaten oder Personaldienstleisters besteht nicht. Jeder Kandidat und Personaldienstleister hat das Recht Anfragen von Arbeitgebern ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu ignorieren.
- Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und ähnliche Arbeiten, welche die Benutzung des Kandidatenportals beeinträchtigen können, werden von candidatis, soweit dies möglich ist, vorab online angekündigt und so vorgenommen, dass Ausfallzeiten nicht auftreten. Bei Unterbrechungen - aus welchen Gründen immer - können Ansprüche gegen candidatis nicht gestellt werden.
- candidatis übernimmt im gesetzlich zulässigen Rahmen keine Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen und Webseiten von candidatis frei von Computerviren oder anderen schädlichen Mechanismen sind. Sollten aufgrund der Nutzung von candidatis Kosten – welcher Art auch immer – entstehen, trägt candidatis diese Kosten nicht. candidatis schließt im gesetzlichen Rahmen jegliche Gewährleistung aus. Dies betrifft insbesondere den Ausschluss der Gewährleistung bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte der Webseite, der Grafiken, Texte, Software und Verknüpfungen.
- Im gesetzlichen Rahmen kann candidatis nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Verwendung der Dienstleistungen und Inhalte von candidatis, oder aus der Unmöglichkeit die Dienstleistungen und Inhalte von candidatis zu nützen, entstehen. Dies gilt insbesondere für direkte- oder Folgeschäden, Schäden durch entgangenen Gewinn, Schäden durch Datenverlust, Schäden durch entgangene Geschäftsmöglichkeiten und Schäden durch Betriebsunterbrechung – außer der Schaden wird durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von candidatis verursacht.
- Für Fehlfunktionen, die nicht unmittelbar im Einflussbereich von candidatis liegen, übernimmt candidatis keine Haftung. Solche Fehlfunktionen liegen insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung durch den Arbeitgeber, ungeeigneter Soft- und/oder Hardware des Arbeitgebers oder Ausfällen des Kommunikationsnetzes vor.
- candidatis ist an einem eventuell zustande kommenden Vertrag zwischen Arbeitgebern und Kandidaten bzw. Arbeitgebern und Personaldienstleistern nicht beteiligt und ist daher kein Vertragspartner. Haftungsansprüche gegen candidatis, im Zusammenhang mit Verträgen die unter Arbeitgebern und Kandidaten bzw. unter Arbeitgebern und Personaldienstleistern geschlossen werden, sind ausgeschlossen.
- candidatis übernimmt keine Haftung für Inhalte, deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Gesetzeskonformität von externen Webseiten Dritter, die auf candidatis verlinkt sind und über candidatis erreicht werden können.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
- Alle aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultierenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
- Gerichtsstand ist, auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der candidatis GmbH. Für das gesamte Vertragsverhältnis und darüber hinaus, und die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und candidatis ist die maßgebliche Sprache Deutsch.
Schlussbestimmungen
- Sollten Bestimmungen, oder Teile von Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall dazu, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzten, die dem mit ihnen angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Ziel am nächsten kommen.
- Zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Jegliche Änderung bedarf ausnahmslos der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben des Schriftformerfordernisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen "Personaldienstleister"
1. Geltungsbereich
2. Rechte und Pflichten
3. Geheimhaltung und Verwendung der Bewerberdaten
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
5. Beendigung der Geschäftsbeziehung
6. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
8. Schlussbestimmungen
Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Personaldienstleister“ gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (folgend „Personaldienstleister“) und der candidatis GmbH (folgend „candidatis“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen nach Ablauf von 4 Wochen ab schriftlicher Verständigung des Personaldienstleisters Rechtsgültigkeit für die gesamte Geschäftsbeziehung, sofern der Personaldienstleister bis dahin nicht schriftlich widerspricht.
Rechte und Pflichten
- candidatis bietet Personaldienstleistern gegen Vergütung passwortgeschützten Zugriff auf die Datenbank des Kandidatenportals, in der sämtliche, auf candidatis selbstständig von Kandidaten registrierte Profile, und von Personaldienstleistern angelieferte Profile enthalten sind. In diesem Zusammenhang bedarf es des Abschlusses eines Zugangsvertrages zwischen candidatis und dem Personaldienstleister. Der Vertrag zur Berechtigung der Nutzung des Kandidatenportals durch den Personaldienstleister kommt zustande, wenn candidatis den Antrag schriftlich bestätigt.
- Der Personaldienstleister erhält nach Zustandekommen des Vertrages im Rahmen des im Zugangsvertrag vereinbarten Umfangs Zugriff auf die Datenbank. Der Zugriff ist grundsätzlich zeitlich befristet. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt keine automatische Verlängerung des Vertrages.
- candidatis behält sich vor, einen Antrag auf Zugang zum Kandidatenportal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Der Personaldienstleister erhält ehest baldig nach Zustandekommen des Zugangsvertrages seine Zugangsdaten. Der Personaldienstleister hat für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten Sorge zu tragen und sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Das Passwort kann jederzeit vom Personaldienstleister geändert werden und darf nur Personen zugänglich gemacht werden, die befugt sind im Namen des Personaldienstleister und auf dessen Rechnung zu handeln. Der Personaldienstleister ist für jede unter seinem Zugang getätigte Handlung alleine verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Zugangsdaten des Personaldienstleisters Dritten zugänglich gemacht werden. Der Personaldienstleister hält candidatis im Falle eines Verlusts der Zugangsdaten und bei einer von Ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte, schad- und klaglos, und haftet für sämtliche daraus resultierenden Schäden, einschließlich Prozesskosten und Kosten für Rechtsberatung.
- Der Personaldienstleister erhält im Rahmen seines Zugangsvertrages die Möglichkeit anonymisierte Kandidatenprofile auf candidatis Arbeitgebern zugänglich zu machen und anzubieten. Die Art der Anlieferung der Daten erfolgt nach individueller Vereinbarung auf Basis des Zugangsvertrages.
- Der Personaldienstleister ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bezug auf von ihm angelieferte Kandidatenprofile verpflichtet. Die Einhaltung dieser Bestimmungen liegt einzig und alleine in der Verantwortung des Personaldienstleisters. Es ist dem Personaldienstleister ausdrücklich verboten, personenbezogene Daten von Kandidaten, insbesondere Name, Adresse und andere Kontaktdaten, sowie Angaben die eine Identifkation des Kandidaten ermöglichen, zu veröffentlichen. candidatis ist nicht verpflichtet die Einhaltung zu kontrollieren und haftet nicht für die Folgen der Nichteinhaltung durch den Personaldienstleister.
- Der Personaldienstleister ist im Falle der Veröffentlichung von Kandidatenprofilen auf candidatis verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen.
- Personaldienstleister die bei der Suche nach Kandidaten in der Datenbank Profile aufrufen, sind für die Profilinhaber unsichtbar. In der Übersicht seines Profils erhält der Inhaber lediglich die Information wie viele Arbeitgeber und Personaldienstleister sein Profil betrachtet haben.
- Besteht laut Zugangsvertrag ein Recht auf die Nutzung eines Unternehmensprofils, ist der Personaldienstleister für die inhaltliche und graphische Gestaltung seines Profils verantwortlich. Bei einer Selbsteingabe eines Unternehmensprofils durch den Personaldienstleister wird das Unternehmensprofil sofort auf candidatis veröffentlicht. candidatis behält sich das Recht vor, das Profil jederzeit zu löschen, sofern inhaltlich oder optisch gegen geltende gesetzliche oder behördliche Vorschriften, oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, oder die Veröffentlichung candidatis aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
- candidatis ist nicht dazu verpflichtet, die Inhalte veröffentlichter Unternehmensprofile auf Ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Gesetzeskonformität zu überprüfen. Für auf dem Unternehmensprofil veröffentlichte Inhalte haftet einzig und alleine der Personaldienstleister.
- Im Falle der Verletzung der Rechte Dritter durch die Veröffentlichung von Inhalten auf dem Unternehmensprofil des Personaldienstleister, hält der Personaldienstleister candidatis im vollen Umfang – auch gegenüber Dritten – schad- und klaglos.
- candidatis ermöglicht dem Personaldienstleister jederzeitige Änderungen an seinem Unternehmensprofil selbstständig vornehmen zu können.
- candidatis gewährt dem Personaldienstleister die Möglichkeit, die Leistungen auf candidatis im vertraglich festgelegten Rahmen diskret zu nutzen. Dies bedeutet insbesondere, dass auf candidatis für andere Personaldienstleister, Arbeitgeber oder Kandidaten nicht ersichtlich ist, welcher Personaldienstleister momentan aktiv nach Kandidaten sucht.
- Der Personaldienstleister gewährt candidatis im Falle der Nutzung eines Unternehmensprofils für die Dauer der Vertragslaufzeit das Recht, ihn in jedweder Form gegenüber Dritten unter Verwendung aktueller Firmenlogos öffentlich für werbliche Zwecke benennen zu dürfen.
- candidatis ist nicht verpflichtet das vom Personaldienstleister erstellte Unternehmensprofil nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
Geheimhaltung und Verwendung der Bewerberdaten
- Der Personaldienstleister ist verpflichtet alle Daten der Kandidaten, die ihm durch die Nutzung von candidatis zugänglich sind, vertraulich zu behandeln, nur im Rahmen der Personalvermittlung zu verwenden und darüber hinaus nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt ab Vertragsabschluss und bleibt darüber hinaus auch nach Beendigung des Vertrages sowie der Geschäftsbeziehung aufrecht.
- Die Verwendung von Daten von Kandidaten bzw. die Kontaktaufnahme mit Kandidaten ist ausschließlich im Rahmen der Personalvermittlung erlaubt. Die Versendung von Nachrichten an Kandidaten ist unzulässig, soweit werbliche, unlautere, unsittliche oder anstößige Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten oder Rechtsvorschriften vorliegt oder candidatis eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. candidatis ist in diesem Fall berechtigt den Zugriff des Personaldienstleisters zu sperren.
- Der Personaldienstleister stimmt zu, sämtliche datenschutz- und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und candidatis schad- und klaglos zu halten, sollten Ansprüche Dritter wegen Rechtsverstößen des Personaldienstleisters gegen candidatis geltend gemacht werden.
Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
- Die auf candidatis veröffentlichten Preise sind Richtwerte. Maßgeblich für das Zustandekommen eines Zugangsvertrages sind ausschließlich die mit dem Personaldienstleister individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich immer netto, also exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich, unmittelbar nach Zustandekommen eines Zugangsvertrags. Der Rechnungsbetrag ist mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
- Zahlungen an candidatis haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zeitpunkt der Gutschrift des gesamten Rechnungsbetrages, auf dem von candidatis namhaft gemachten Konto.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist candidatis berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Eventuell eingeräumte Rabatte verfallen im Falle eines Zahlungsverzugs. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Personaldienstleister ferner verpflichtet sämtliche Kosten, die mit der Einbringung des fälligen Rechnungsbetrages direkt und indirekt zusammenhängen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckendsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, sowie Gebühren von Inkassobüros und Anwaltskosten die candidatis entstehen, zu tragen.
- Gegen candidatis geltend gemachte Ansprüche berechtigen den Personaldienstleister nicht, vertraglich geregelte Zahlungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber candidatis oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Personaldienstleister ist dezidiert ausgeschlossen und unzulässig. candidatis hat das Recht bei Aufträgen oder Folgeaufträgen eine Vorauszahlung zur Bedingung einer Leistungserbringung zu machen.
Beendigung der Geschäftsbeziehung
- Abgeschlossene Zugangsverträge erlöschen mit dem Ende der Vertragslaufzeit und werden somit nicht automatisch verlängert.
- Bei vorliegen eines wichtigen Grundes ist es den Vertragsparteien möglich die Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung und jederzeit zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn der Personaldienstleister gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von candidatis verstößt, sowie die Beendigung der Geschäftstätigkeit. Eine Rückerstattung des vertraglich festgelegten Zahlungsbetrages im Falle einer Vertragskündigung ist nur möglich, wenn auf Seiten von candidatis ein wichtiger Grund vorliegt, der den Personaldienstleister berechtigt, mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
- candidatis übernimmt aufgrund der vertraglich vereinbarten Leistung keine Zusicherung oder Haftung für das Zustandekommen eines Kontakts zwischen dem Personaldienstleister und Kandidaten, und für das Zustandekommen eines Kontakts und/oder Geschäftsverhältnisses zwischen dem Personaldienstleister und Arbeitgebern. Weiters übernimmt candidatis keine Haftung dafür, dass sich im Kandidatenportal Kandidaten befinden, die den vom Personaldienstleister gewünschten Kriterien entsprechen.
- Candidatis übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Gesetzeskonformität der von Dritten veröffentlichten Daten innerhalb des Kandidatenportals. Dies gilt insbesondere für Daten, die in Kandidatenprofilen von selbstständig registrierten Kandidaten und in solchen, die von Personaldienstleisten angeliefert werden, angegeben sind. Ansprüche gegen candidatis aufgrund falscher Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Das Recht auf eine Antwort eines kontaktierten Kandidaten oder Arbeitgebers besteht nicht. Jeder Kandidat und Arbeitgeber hat das Recht Anfragen von Personaldienstleistern ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu ignorieren.
- Der Personaldienstleister ist für die internen technischen Voraussetzungen, die ihm die Nutzung der Dienstleistung von candidatis ermöglichen, selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die im Zugangsvertrag individuell geregelte Anlieferung von Kandidatenprofilen.
- Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und ähnliche Arbeiten, welche die Benutzung des Kandidatenportals beeinträchtigen können, werden von candidatis, soweit dies möglich ist, vorab online angekündigt und so vorgenommen, dass Ausfallzeiten nicht auftreten. Bei Unterbrechungen - aus welchen Gründen immer - können Ansprüche gegen candidatis nicht gestellt werden.
- candidatis übernimmt im gesetzlich zulässigen Rahmen keine Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen und Webseiten von candidatis frei von Computerviren oder anderen schädlichen Mechanismen sind. Sollten aufgrund der Nutzung von candidatis Kosten – welcher Art auch immer – entstehen, trägt candidatis diese Kosten nicht. candidatis schließt im gesetzlichen Rahmen jegliche Gewährleistung aus. Dies betrifft insbesondere den Ausschluss der Gewährleistung bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte der Webseite, der Grafiken, Texte, Software und Verknüpfungen.
- Im gesetzlichen Rahmen kann candidatis nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Verwendung, oder aus der Unmöglichkeit die Dienstleistungen und Inhalte von candidatis zu nützen, entstehen. Dies gilt insbesondere für direkte oder Folgeschäden, Schäden durch entgangenen Gewinn, Schäden durch Datenverlust, Schäden durch entgangene Geschäftsmöglichkeiten und Schäden durch Betriebsunterbrechung außer der Schaden wird durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von candidatis verursacht.
- Für Fehlfunktionen, die nicht unmittelbar im Einflussbereich von candidatis liegen, übernimmt candidatis keine Haftung. Solche Fehlfunktionen liegen insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung durch den Personaldienstleister, ungeeigneter Soft- und/oder Hardware des Personaldienstleisters oder Ausfällen des Kommunikationsnetzes vor.
- candidatis ist an einem eventuell zustande kommenden Vertrag zwischen dem Personaldienstleister und Kandidaten und zwischen dem Personaldienstleister und Arbeitgebern nicht beteiligt und ist daher kein Vertragspartner. Haftungsansprüche gegen candidatis, im Zusammenhang mit Verträgen die unter Personaldienstleistern und Kandidaten bzw. unter Personaldienstleistern und Arbeitgebern geschlossen werden, sind ausgeschlossen.
- candidatis übernimmt keine Haftung für Inhalte, deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Gesetzeskonformität von externen Webseiten Dritter, die auf candidatis verlinkt sind und über candidatis erreicht werden können.
- Der Personaldienstleister hält candidatis im Falle eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Bezug auf angelieferte Kandidatenprofile und daraus folgenden Ansprüchen Dritter, im vollen Umfang schad- und klaglos.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
- Alle aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultierenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand ist, auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der candidatis GmbH.
- Für das gesamte Vertragsverhältnis und darüber hinaus und die Kommunikation zwischen Personaldienstleister und candidatis ist die maßgebliche Sprache Deutsch.
Schlussbestimmungen
- Sollten Bestimmungen, oder Teile von Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall dazu, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzten, die dem mit ihnen angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Ziel am nächsten kommen.
- Zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Jegliche Änderung bedarf ausnahmslos der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben des Schriftformerfordernisses.